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Zu spät wegen Schneechaos?
Arbeitsrecht zur Dienstverhinderung bei Elementarereignissen
Wenn es aufgrund von Neuschneemassen zu Verkehrsbehinderungen kommt und auch die öffentlichen Verkehrsmittel schlapp machen, spricht man vom Schneechaos. Möglicherweise schaffst du es an so einem Tag nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit. Das ist nicht weiter schlimm, da in so einem Fall ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund vorliegt, der das Zuspätkommen bzw. Fernbleiben rechtfertigt. Wichtig ist jedoch, dass du alles dir Zumutbare unternimmst, um trotz des Elementarereignisses zur Arbeit zu kommen.
Was kann man dir zumuten?
Du bist dazu verpflichtet, alle dir zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um trotz der ungünstigen Schneeverhältnisse (pünktlich) zur Arbeit zu erscheinen! Man kann von dir zB erwarten früher aufzubrechen oder das Auto anstatt der Öffis zu benutzen. Ob eine Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft. Für einen gesunden Arbeitnehmer wird es etwa zumutbar sein, einige Kilometer zu Fuß zur Arbeit zu gehen, wenn die Fahrt mit dem PKW bzw den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist. Außerdem bist du verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend Bescheid zu geben, dass du nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kannst!
Wenn du es nicht zur Arbeit schaffst
Sollte ein Arbeitgeber eine Verspätung oder das Fernbleiben zum Anlass für eine Entlassung nehmen, so ist diese jedenfalls dann unberechtigt, wenn der Arbeitnehmer alles ihm zumutbare unternommen hat, um zeitgerecht an den Arbeitsplatz zu kommen.
Wenn du wegen der Schneeverhältnisse nicht in die Arbeit gehen kannst, musst du keinen Urlaubstag nehmen, da es sich um ein berechtigtes Fernbleiben vom Dienst handelt.
Anspruch auf Entgelt
Für Angestellte ist im Angestelltengesetz zwingend geregelt, dass Anspruch auf Entgelt besteht, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um rechtzeitig in die Arbeit zu kommen.





